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78 Rechte werden Homosexuellen immer noch verweigert; wissen, was sie sind

Die Wahlen von 2010 brachten, zumindest in einer virtuellen Umgebung, vor allem in den sozialen Medien, ein Thema zurück, das der Kongress unbedingt nicht diskutieren möchte: die gleichgeschlechtliche Ehe.

Bedauerlicherweise wurde das Thema bei diesen Wahlen nur mittelmäßig debattiert und stets den Interessen der Kirchen und nicht der wirklich interessierten Bevölkerung unterworfen: den Millionen brasilianischer Schwuler und Lesben.

Für Laien ist das Thema vielleicht von geringerer Bedeutung, schließlich scheint es, als wäre es nur eine weitere Institution einer heteronormativen Gesellschaft, die wir LGBT kopieren wollen, allerdings mit der Unmöglichkeit, „die Scherben wieder aufzusammeln“, bevor die Gerechtigkeit sie wegnimmt Mehr als 70 Rechte, die heterosexuellen Menschen garantiert sind.

Es wurde eine Liste von 78 Rechten erstellt, die uns verweigert werden. Die überwiegende Mehrheit davon beruht auf der Tatsache, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht legitim sind. Davon sind nur einige bereits garantiert, wie zum Beispiel die Möglichkeit, den Partner in die Einkommenssteuer einzubeziehen oder die Einbeziehung des Partners in Krankenversicherungen im Bundesstaat São Paulo, in anderen Bundesstaaten könnte die Situation noch schlimmer sein.

Die Liste der Rechte, die uns verweigert werden, finden Sie unten. Seien Sie empört, denn Schwule ...

01. Sie können nicht heiraten.
02. Ihre stabile Verbindung wird nicht anerkannt.
03. Sie übernehmen nicht den Nachnamen ihres Partners.
04. Sie können kein Einkommen hinzufügen, um die Finanzierung zu genehmigen.
05. Sie bringen kein Einkommen zur Miete von Immobilien.
06. Partner nicht als Angehörige von Beamten eintragen.
07. Partner können nicht als Angehörige in die Krankenversicherung einbezogen werden.
08. Sie nehmen nicht an staatlichen Programmen im Zusammenhang mit der Familie teil.
09. Sie melden Partner nicht als Sozialhilfeempfänger an.
10. Sie können den übertragenen Beamtenpartner nicht begleiten.
11. Das Eigentum, in dem das Paar wohnt, kann nicht beschlagnahmt werden.
12. Eine Unterhaltsgarantie im Falle einer Trennung besteht nicht.
13. Im Falle einer Trennung wird ihnen nicht die Hälfte des Vermögens garantiert.
14. Sie können nicht das Sorgerecht für das Kind ihres Ehepartners übernehmen.
15. Sie adoptieren keine gemeinsamen Kinder.
16. Sie können das Kind ihres Partners nicht adoptieren.
17. Sie haben keinen Mutterschaftsurlaub für die Geburt des Kindes ihres Partners.
18. Sie haben keinen Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub, wenn Ihr Partner ein Kind adoptiert.
19. Sie erhalten keine Familienleistungen.
20. Sie haben keinen Trauerurlaub, um die Arbeit zu versäumen, wenn ihr Partner stirbt.
21. Sie erhalten keine Bestattungshilfe.
22. Sie können nicht Testamentsvollstrecker des verstorbenen Partners sein.
23. Sie haben kein Recht auf Erbschaft.
24. Es besteht keine Garantie dafür, dass sie zu Hause bleiben, wenn ihr Partner stirbt.
25. Sie genießen das Vermögen des Partners nicht.
26. Sie können keinen moralischen Schadensersatz verlangen, wenn ihr Partner Opfer einer Straftat ist.
27. Sie haben kein Recht auf vertrauliche Besuche im Gefängnis.
28. Sie begleiten ihren Partner nicht während der Geburt.
29. Sie können keine riskante Operation genehmigen.
30. Sie können nicht Vormund des für geschäftsunfähig erklärten Partners sein.
31. Sie können ihren Partner nicht als abhängig von der Einkommensteuer (IR) anmelden.
32. Sie geben keine gemeinsame IR-Erklärung ab.
33. Die medizinischen und pädagogischen Kosten des Partners werden nicht von der IR abgezogen.
34. Im Namen des Partners gezahlte Steuern können nicht von der IR abgezogen werden.
35. Die von den Partnern gemeinsam erzielten Einkünfte werden im IR nicht geteilt.
36. Sie werden nicht als Familieneinheit, sondern als Partner anerkannt.
37. Ihre Klagen werden nicht von Familiengerichten beurteilt.
38. Sie haben kein wirkliches Recht auf Wohnraum, das sich aus der Gewerkschaft ergibt (Art. 1831 CC).
39. Sie haben nicht das Recht, eine feste Verbindung in eine Ehe umzuwandeln.
40. Sie haben kein Recht, die Familie zu verwalten, wenn ihr Partner verschwindet (Art. 1570 CC).
41. Bei der Veräußerung oder Eintragung unbeweglicher Sachen aus Grundlasten oder bei der Veräußerung dinglicher Rechte haben sie keinen Anspruch auf die Unentbehrlichkeit der Zustimmung
(Art. 235 CC).
42. Sie haben kein gesetzlich geschütztes Recht auf formelle Auflösung der ehelichen Partnerschaft.
43. Sie haben nicht das Recht, die Beendigung der Bedrohung oder Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu verlangen und im Falle des verstorbenen Partners Verluste und Schäden zu fordern (Art. 12, Einziger Absatz, CC).
44. Sie haben nicht das Recht, die Verbreitung von Schriften, die Übermittlung von Worten oder die Veröffentlichung, Ausstellung oder Nutzung des Bildes des verstorbenen oder abwesenden Partners zu verbieten (Art. 20 StGB).
45. Sie haben keinen Anspruch auf den Besitz des Eigentums ihres abwesenden Partners (Art. 30 Abs.
2. CC).
46. ​​​​Sie haben keinen Anspruch auf Ablauf der Verjährungsfrist während der Gewerkschaft (Art. 197, I, CC).
47. Sie sind nicht berechtigt, die Schenkung des ehebrecherischen Partners an seinen Komplizen zu annullieren (Art. 550 StGB). 48. Sie sind nicht berechtigt, die Schenkung aus Undank zu widerrufen, wenn der Partner die beleidigte Partei ist (Art. 558, CC).
49. Sie haben keinen Anspruch auf einen Rechtsschutz, der bestimmt, dass der Partner im Falle einer Lebensversicherung ein Interesse an der Erhaltung seines Lebens bekunden muss (Art. 790, einziger Absatz).
50. Sie sind nicht berechtigt, als Begünstigter der Versicherungsprämie aufzutreten, wenn keine Angabe des Begünstigten vorliegt (Art. 792 ZGB).
51. Sie haben nicht das Recht, ihren Partner in die Bedürfnisse ihrer Familie einzubeziehen, um das Recht auszuüben, die Sache zu nutzen und ihre Früchte zu verwirklichen (Art. 1412, Abs. 2, CC).
52. Sie sind nicht berechtigt, die verpfändete Immobilie unter Angabe des Schätzwertes zurückzukaufen, bis die Versteigerungsmitteilung unterzeichnet ist oder das Urteil des Versteigerungsurteils veröffentlicht ist (Art. 1482 CC).
53. Sie haben nicht das Recht, durch das Band der Verwandtschaft als Verbündeter der Verwandten des anderen angesehen zu werden (Art. 1595 CC).
54. Sie sind nicht berechtigt, die Kündigung der Bürgschafts- und Schenkungsverträge oder die Ungültigkeit der Bürgschaft des anderen zu verlangen (Art. 1641, IV ZGB).
55. Sie haben keinen Anspruch auf bewegliches oder unbewegliches Gemeinschaftseigentum, das der andere Partner dem Partner geschenkt oder übertragen hat (Art. 1641, V ZGB).
56. Sie sind nicht berechtigt, in den in Artikel 1647 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehenen Fällen das Erfordernis einer gegenseitigen Genehmigung zu gewährleisten, um das gemeinsame Vermögen zu schützen.
Art. CC).
58. Wenn sie im Besitz des Privatvermögens ihres Partners sind, haben sie kein Recht, als Verwahrer, Nießbraucher (wenn das Einkommen gewöhnlich ist) oder Bevollmächtigter (wenn sie einen ausdrücklichen oder stillschweigenden Auftrag dazu haben) einzustehen verwalten) – (Art. 1652 CC).
59. Sie haben nicht das Recht, den Güterstand zu wählen, den sie in ihrer Gewerkschaft regeln möchten.
60. Sie haben keinen Anspruch auf Nahrungsmittelhilfe (Art. 1694 CC).
61. Sie haben nicht das Recht, einen Teil ihres Vermögens urkundlich als Familienvermögen zu etablieren (Art. 1711 CC). 62. Sie haben nicht das Recht, ihren Partner zu verbieten (Art. 1768, II CC).
63. Sie haben keinen Anspruch auf Befreiung von der Verantwortung als Pfleger ihres Partners (Art. 1783 CC).
64. Sie haben nicht das Recht, einen rechtmäßigen Erben wegen Unwürdigkeit vom Erbe auszuschließen, wenn dieser Erbe der Urheber, Mittäter oder Teilnehmer eines vorsätzlichen Mordes oder Mordversuchs gegen seinen Partner war (Art. 1814). , ich CC).
65. Sie haben nicht das Recht, einen rechtmäßigen Erben wegen Unwürdigkeit von seinem Erbe auszuschließen, wenn dieser ein Verbrechen gegen die Ehre seines Partners begangen hat (Art. 1814, II CC).
66. Sie haben in der rechtmäßigen Erbfolge keinen Anspruch auf den Orden der erblichen Berufung
(Art. 1829 CC).
67. Sie haben nicht das Recht, mit den Eltern ihres Partners um das Erbe zu konkurrieren, wenn ihre Nachkommen nicht vorhanden sind (1836 CC).
68. Der überlebende Partner hat keinen Anspruch auf Gewährung der Gesamtnachfolge, wenn keine Nachkommen oder Verwandten in aufsteigender Linie des verstorbenen Partners vorhanden sind (Art. 1838 CC).
69. Sie haben keinen Anspruch darauf, als „notwendiger“ Erbe ihres Partners angesehen zu werden (Art. 1845 CC).
70. Sie haben keinen Anspruch auf Entlassung/Versetzung aus dem öffentlichen Dienst

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