Homosexuelle Paare in Mato Grosso können ihre Kinder jetzt ohne Gerichtsbeschluss direkt beim Standesamt anmelden, wenn das Kind leiblich von einem der Partner stammt.
Die Änderung, die bereits seit Dienstag (29.) stattgefunden hat, wurde durch die vom Richter genehmigte Bestimmung 54/14 begründet Sebastião de Moraes Filho.
Für die Anmeldung müssen neben den üblichen Dokumenten auch die Geburtsurkunde (DNV) und die Heiratsurkunde vorgelegt werden. Die neue Regelung gilt nicht für Adoptionsfälle, bei denen die Änderung der Registrierung weiterhin einer gerichtlichen Entscheidung bedarf.
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Anlass für die Klage war, dass zwei Frauen das Recht auf doppelte Mutterschaft forderten und die Entscheidung vom Richter erlassen wurde Luís Fernando Voto Kirche, vom 5. Fachgericht für Familien und Erbfolge von Cuiabá, am 27. Juni 2014.
Im April beantragten ein weiteres Paar Frauen in der Lebendgeburtserklärung, die von Richterin Vânia Jorge da Silva genehmigt wurde, die doppelte Mutterschaft. „Das Familienformat hat sich verändert und die Kinder gleichgeschlechtlicher Paare sind Teil dieser Entwicklung. So werden sich jede Familie und ihre Kinder entsprechend ihren Erfahrungen und ihren eigenen Merkmalen an die Welt anpassen.“
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Der Verband der Notare und Standesbeamten von Mato Grosso vertritt 294 Notariatsämter im Bundesstaat und hat bereits über die neuen Verfahren informiert, die eingeführt werden sollen.