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Model gewinnt Klage, weil es als schwul bezeichnet wird

Model Carlos Alberto Cunha Gonçalves, alias Carlucho, ist um 76 R$ reicher, ups, entschädigt für moralische Schäden. Er hat gerade einen Fall gegen Rede TV vor einem Gericht in São Paulo gewonnen! dafür, dass sie von Befragten in der SuperPop-Sendung, moderiert von Luciana Gimenez, als schwul bezeichnet wurde.

TV neu starten! Im Februar letzten Jahres wurde ein Bericht gezeigt, der die Geschichte des Frauenclubs erzählt. Moderator, Regisseur, Tänzer und weitere Gäste des Hauses gingen ins Studio, um Interviews zu geben. Zu den diskutierten Themen gehörte auch die Homosexualität unter Tänzern. Carlos Alberto wurde als eines der Models genannt, die den Club verließen, weil er schwul war. Die Gäste sagten nicht den Namen des Models, sondern nannten ihn nur bei seinem Spitznamen. Es wurden jedoch Fotos des Modells gezeigt.

Carlos sagte, dass seine Intimität und Privatsphäre beeinträchtigt seien und reichte eine Schadensersatzklage ein. Die Verteidigung des Senders stützte sich auf die Behauptung, er habe während der Sendung klargestellt, dass die Tänzer keine Homosexuellen seien, weil sie für Frauen und nicht für Männer getanzt hätten. Er argumentierte auch, dass weder der vollständige Name des Models bekannt gegeben noch sein Spitzname hervorgehoben worden sei. Ein weiteres Argument war, dass es keine Straftaten gab, die ihm das Recht auf Entschädigung für moralische Schäden nehmen würden.

Der Fall wurde vor dem 17. Zivilgericht von São Paulo von Richter Carlos Dias Motta beurteilt. In dem Urteil stellte der Richter fest, dass „die Straftat nicht aus der einfachen Erwähnung des Namens des Autors in der Sendung resultierte, sondern aus dem Inhalt der abgegebenen Kommentare. Sie ist daher durch das Vorliegen eines moralischen Schadens gekennzeichnet, den der Autor erlitten hat.“ Urheber, der von ihm als Beklagter zivilrechtlich für die Ausstrahlung der Sendung und die Erzielung eines Gewinns daraus verantwortlich gemacht wird.

Nach Ansicht des Richters geht der Fall weit darüber hinaus, dass Carlucho als schwul bezeichnet wurde, es handelte sich um eine Verletzung der Intimität und Privatsphäre. Die für den Richter teuer erkämpfte Meinungsfreiheit kann kein Grund für die Verletzung von Intimität und Privatsphäre sein, Grundsätze, die auch in der Bundesverfassung verankert sind.

Gegen das Urteil kann beim Sender noch Berufung eingelegt werden.

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