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Frauen wenden sich an ein europäisches Gericht, um zu heiraten

Das Ehepaar Teresa Pires und Helena Paixão beabsichtigt, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Berufung einzulegen, falls das portugiesische Verfassungsgericht ihnen das Recht auf Eheschließung verweigert.

Nach Angaben der Agentur Lusa sagte der Anwalt des Paares, Luís Grave Rodrigues, dass es fast sicher sei, dass das Gericht die Gewerkschaft nicht zulassen werde und dass die Mehrheit der Richter gegen das Urteil stimmen werde.

Teresa und Helena versuchen seit fast zwei Jahren zu heiraten und machen geltend, dass der Ausdruck „anderen Geschlechts“ in der Definition der Ehe in Artikel 1577 des portugiesischen Zivilgesetzbuchs verfassungswidrig sei. Nach Angaben des Paares verbietet Artikel 13 der Verfassung ausdrücklich Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.

Im Dezember 2007 heiratete das Paar hielt eine symbolische Hochzeitszeremonie in einem Flugzeug ab.

In Europa ist die gleichgeschlechtliche Ehe in Ländern wie den Niederlanden, Belgien und Spanien erlaubt.

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