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Transsexuelle können ihren Namen auf ihrem Ausweis ohne Operation ändern, stellt STJ fest

Der Oberste Gerichtshof (STJ) hat am vergangenen Dienstag, den 09., entschieden, dass Transsexuelle ihren Ausweisnamen ändern können, auch ohne das Verfahren zur Geschlechtsumwandlung durchlaufen zu haben. Das Verständnis des vierten Gremiums des STJ basierte auf dem Antrag einer Transfrau, die beantragt hatte, ihren sozialen Namen in ihrem Dokument zu ändern. „Das Recht von Transsexuellen auf Berichtigung ihrer Registrierung kann nicht von der Durchführung einer Operation abhängig gemacht werden, die aus finanzieller Sicht oder aufgrund medizinischer Hindernisse sogar undurchführbar sein kann“, sagt das STJ. „In dem Antrag auf Berichtigung der Akte gab die Autorin an, dass sie sich, obwohl sie sich keiner Transgenitalisierungsoperation unterzogen hatte, hormonellen und chirurgischen Eingriffen unterzogen hatte, um ihr körperliches Erscheinungsbild an die psychische Realität anzupassen, was zu einer offensichtlichen Diskrepanz zwischen ihrem Bild und den Daten führte.“ enthalten sind“, heißt es im Text weiter. Laut dem Berichterstatter des Falles, Luis Felipe Salomão, sieht das Gesetz „die Möglichkeit einer Namensänderung“ in Fällen vor, die „zu einer unangenehmen Situation oder einer sozialen Degradierung führen könnten, wie etwa Namen, die mit dem physischen Erscheinungsbild der Person kollidieren“. Der Minister behauptet weiterhin, dass diese Entscheidung zwar nicht ausreicht, um die Sicherheit und Wahrung der Würde dieser Nische zu gewährleisten, aber gültig ist, um „das Recht auf Identität, Nichtdiskriminierung und das Grundrecht auf Glück“ zu gewährleisten. Im Text heißt es außerdem, dass die Änderung „in der ursprünglichen Geburtsurkunde unter Angabe der gerichtlichen Entscheidung vorgenommen werden muss, wobei die Aufnahme des Ausdrucks ‚transsexuell‘, des biologischen Geschlechts oder der Gründe für die Registrierungsänderungen, auch wenn sie vertraulich ist, verboten ist“.

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